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Vereinsrecht

Vereine haben eine wichtige gesellschaftliche Funktion. In Ihrer Vielfalt erfüllen Sie unterschiedliche Aufgaben und leisten wertvolle Dienste. 
Da die meisten Vereine ehrenamtlich geführt werden, fehlt es den Beteiligten an ausreichender Sachkenntnis und Erfahrung, um sämtliche rechtlichen Aspekte zu erfassen und richtig anzuwenden. Die weitreichenden Konsequenzen, die aus mangelnder Kenntnis oder Nachlässigkeit im Einholen eines rechtlich fundierten Rates resultieren können, werden den Beteiligten erst bewusst, wenn es schon zu spät ist. Fragen zum täglichen Vereinsgeschäft beinhalten beispielsweise:
  • Neugründung eines Vereins
  • Überprüfung/Änderung der Vereinssatzung
  • Haftung des Vereins
  • Beantragung der Gemeinnützigkeit
  • Rechte & Pflichten der Vereinsmitglieder
  • Rechte & Pflichten des Vereinsvorstandes
  • Rechtssichere Durchführung von Wahlen
  • Verteidigung bei Einschränkung der Vereinsrechte (z.B. bei Ausschluss)
Herr Rechtsanwalt Dr. Ellmer engagierte sich viele Jahre als Rechtsberater des Bayerischen Handballverbandes, war Justiziar des Turnerbundes Erlangen e.V. und Justiziar des Boxer Klubs Deutschland e.V. (1980 - 2000)
Er verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen und überdurchschnittliche Kenntnisse auf dem Gebiet des Vereinsrechts und ist daher in der Lage, Ihre Interessen umfassend zu vertreten. 
Im Vereinsrecht betreut Sie:
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